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Team ermittelt im Virtual-Reality Krimi - ein weiteres VR-Gerät und Dokumente liegen im Vordergrund

Virtuelle Welten - echtes Erlebnis

Green Heron VR-Krimi

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Virtuelle und reale Welt verschmelzen bei diesem Programm zu einem einmaligen Teamerlebnis. Ein spannender Kriminalfall will gelöst werden. Hierzu sieht sich ein Teammitglied mittels VR-Brille am virtuellen Tatort um, während der Rest des Teams verschiedene Dokumente und Materialien nach Hinweisen absucht. Nur in Kombination sind die Rätsel zu lösen – Kommunikation ist alles!

  • Nur durch Kooperation und Vertrauen kommen Sie dem Täter auf die Spur!

  • Aufwendig gestaltete Requisiten – anpassbar auf Ihre Gruppe und Location

  • Unkomplizierte Technik - zugängliches Erlebnis auch bei erster VR-Erfahrung

  • Verschiedene Programme - Schwierigkeitsgrad, Dauer und Inhalte flexibel

  • Geringer Platzbedarf - überall umsetzbar

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Spaß, Spannung und Kommunikation

Green Heron VR-Krimi

Location:
Flexibel. Geringer Platzbedarf, gut durchführbar z.B. im Restaurant-Séparée oder Tagungsraum.

 

Veranstaltungsdauer:
1 bis 2 Stunden

Gruppengröße:
10 bis 200

Preis:

ab € 45,- netto pro Person (€ 53,55 inkl. MwSt.)

Enthaltene Leistungen:

  • individuelle Veranstaltungsplanung und Kundenabsprachen

  • Moderation und Veranstaltungsleitung

  • ein VR-Gerät pro Team, Spielmaterialien und Dokumente

  • Siegerehrung

  • Versicherung

  • Anfahrt bei Veranstaltungen im Radius von 100km um unsere Standorte in Mainz und Stuttgart inkludiert. Bei weiter entfernten Veranstaltungen können Zusatzkosten entstehen.


Extras:

  • Siegerpräsente

  • Anpassung der Spielmaterialien - Auf Wunsch können die Spielmaterialien und Dokumente für Ihre Gruppe angepasst werden. Das Tagungshotel als Tatort? Die Verdächtigen hier, unter uns? Möglich ist es… 

Ein Fall für Sie? Jetzt Anfragen!

Impressum:

Christopher Walter

Am Hipperich 13

55120 Mainz


Tel. 06131 8897730

info(at)green-heron.de

USt.-Identifikationsnummer: DE343039716

Informationspflicht nach § 36 VSBG:

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

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